Bundesverkehrsministerium veröffentlicht TL Asphalt-StB 26

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 07/2026 hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen“, Ausgabe 2026, veröffentlicht und diese als Vertragsgrundlage für zukünftige Baumaßnahmen aufgenommen.

Das Regelwerk wurde in Verbindung mit den neuen ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 erarbeitet und beschreibt die Anforderungen an Asphaltmischgut, das für die Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt verwendet wird. Die TL Asphalt-StB 26 berücksichtigen die aktuelle Rechtslage sowie die Anforderungen der DIN EN 13108 und zusätzlich die Asphaltmischgutarten SMA D LA und AC D DSH-V.

Die TL Asphalt-StB 26 berücksichtigen nunmehr auch, dass aus Gründen des Arbeitsschutzes Asphaltmischgut temperaturabgesenkt hergestellt und eingebaut werden muss. Die Temperaturabsenkung trägt zudem, wie auch die Wiederverwendung von Ausbauasphalt, zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Asphaltbauweise bei. Zusätzlich wurden die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit im Regelwerk des Asphaltstraßenbaus ergänzt.

Neu aufgenommen wurden:

  • Splittmastixasphalt für Asphaltbinderschichten,
  • Splittreichen Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten,
  • Asphaltbeton für Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung,
  • Splittmastixasphalt für lärmtechnisch optimierte Asphaltdeckschichten,
  • Gussasphalt für Schutzschichten,
  • Offenporiger Asphalt für wasserdurchlässige Asphaltschichten unter Pflasterdecken und Plattenbelägen und für versickerungsfähige Verkehrsflächen,
  • Asphaltbeton für Asphaltschichten unter Betondecken.

Die TL Asphalt-StB 26 ersetzen die TL Asphalt-StB 07/13.

Weitere Details können Sie dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau 07/2026 entnehmen.



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