ZDB gibt Stellungnahme in Bezug auf die öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts ab

Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 wurde zum Thema Vergaberecht das Ziel ausgegeben, die veröffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Das BMWK hat unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag eine öffentliche Konsultation zum Thema Transformation des Vergaberechts durchgeführt. Insgesamt beinhaltete die öffentliche Konsultation fünf Aktionsfelder mit insgesamt 21 Fragenkomplexen. Nachdem der BVN und die anderen Landesverbände ihre Meinungen dem ZDB mitgeteilt haben, hat dieser nunmehr seine Stellungnahme dem BMWK übermittelt. Hierin wurden die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen umfassend berücksichtigt. Folgende Themen wurden in der Stellungnahme schwerpunktmäßig behandelt: - Keine Flexibilisierung des Losgrundsatzes. Eine Flexibilisierung vom Losgrundsatz lehnen wir ab. Nach dem Grundsatz sind bereits nach aktueller Rechtslage Ausnahmen vom Losgrundsatz möglich, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Die Losvergabe ist ein elementarer Hebel, um kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an der öffentlichen Auftragsvergabe zu ermöglichen. Sie muss deshalb unverändert beibehalten werden. - Keine formelle Vereinheitlichung des Vergaberechts mit Blick auf die bestehende VOB/A Eine formelle Vereinheitlichung des Vergaberechts mit Blick auf die bestehende VOB/A lehnen wir ebenfalls ab. Eine interministerielle Arbeitsgruppe kam bereits 2019 zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die VOB/A erhalten werden muss. Der Aufbau des Vergaberechts mit der Gesetzesebene, der Verordnungsebene und den Vergabe- und Vertragsordnungen ist den Rechtsanwendern ist den Rechtsanwendern in der Praxis nämlich seit langem vertraut und neuen ist Grundlage für einen sicheren Umgang hiermit, so dass letztlich Rechtssicherheit geschaffen wird. Diese Akzeptanz des Vergaberechts kann nur im bestehenden System erhalten werden. - Planen und Bauen trennen Der öffentliche Auftraggeber sollte seine Bauvorhaben selbst sorgfältig planen und mit Leistungsverzeichnis ausschreiben. Damit ermöglicht er mittelständischen Unternehmen die Teilnahme. So sichert er sich auch die Vorteile eines breiten Wettbewerbs, der im Ergebnis zu bestmöglicher Qualität bei wirtschaftlichen Preisen führt. Schreibt er seine Projekte hingegen funktional aus und verlangt damit von den Bietern auch Planungsleistungen, sind viele mittelständische Unternehmen von vornherein ausgeschlossen, da sie nicht über eigene Planungskapazitäten verfügen. Über die weitere Entwicklung wird in einer der nächsten Ausgaben DIE BAUSTELLE berichtet.

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