Verwendung von Diisocyanaten

Die Baustelle 03/2023
Einige Hersteller von Isocyanaten informieren bereits jetzt die Bauunternehmen, dass Beschäftigte ab dem 24. August 2023 Stoffe oder Gemische mit einem Anteil von Diisocyanaten von 0,1 Gew.-Prozent oder mehr nur dann verwenden dürfen, wenn sie zuvor erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.

Einige Hersteller von Isocyanaten informieren bereits jetzt die Bauunternehmen, dass Beschäftigte ab ndem 24. August 2023 Stoffe oder Gemische mit einem Anteil von Diisocyanaten von 0,1 Gew.-Prozent oder mehr nur dann verwenden dürfen, wenn sie zuvor erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen
haben.

Zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten müssen Anwender ab August 2023 vor der Verarbeitung eine Schulung absolviert haben. Die Schulungsunterlagen muss der Hersteller zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber muss die Teilnahme seiner Beschäftigten sicherstellen, die Diisocyanate verwenden. 

Der Hinweis auf die notwendigen Schulungen muss von den Lieferanten ab 24. Februar 2022 auf den Produkten angebracht werden. 

Isocyanate als „Ausgangsstoffe" von Polyurethanen oder PU-Produkten sind als haut- und atemwegssensibilisierend, einige auch als zumindest krebsverdächtig eingestuft.  Wegen dieser Eigenschaften hat es in einigen EU-Mitgliedstaaten (nicht Deutschland) seinerzeit Überlegungen gegeben, Isocyanate mittel- beziehungsweise langfristig europaweit zu verbieten.

Um einen anderen – weniger bürokratischen – Weg zu gehen und trotzdem die sichere Handhabung von Diisocyanaten zu gewährleisten, ist auf deutsche Initiative (BMAS und BAuA unter Einbindung von ZDB und HDB) eine sogenannte REACH-Beschränkung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erlassen worden, die den Einsatz von Diisocyanaten nach erfolgreicher Teilnahme an entsprechenden Schulungen weiterhin vermöglicht.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) haben seinerzeit gemeinsam bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angeregt, eine Informationsplattformzu Isocyanaten zu kreieren, auf der alle Informationen und vor allem Hilfestellungen für die Bauunternehmen zu finden sind. Solche Informationen der BG BAU finden Sie hier: www.bauportal.bgbau.de.

Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen zum Umgang´mit Diisocyanaten sowie Schulungsangebote (seitens der Hersteller, meist online und in der Regel mit einer Dauer von unter 1 Stunde) und weitere Links finden Sie im Downloadbereich vom BVN unter: www.bvn.de

Registrierte Mitglieder erhalten Zugriff auf detaillierte Informationen und Dokumente.

Eingeloggt bleiben

Als registriertes Mitglied des BVN stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.