Wer erinnert sich noch? Im Dezember 2019 verkündete
die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von
der Leyen, den Europäischen Green Deal, ein Programm
zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der Europäischen
Union. Der Green Deal war eine Reaktion der
EU-Kommission auf die Forderungen der insbesondere
jungen Bürger nach Klimaschutzmaßnahmen. Das
Hauptziel des Green Deals ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen
um 55 Prozent bis 2030 gegenüber
1990 und bis auf Netto-Null bis 2050. Ein Unterziel ist
die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft durch die
Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch.
Bereits damals wurden Befürchtungen laut, dass das anspruchsvolle Programm die Unternehmen zu stark belasten könnte. Die EU-Kommission hatte das Programm mit einem konkreten Fahrplan von über 50 Maßnahmen und Gesetzesinitiativen unterlegt, die die Mitgliedsstaaten und Unternehmen vor große Herausforderungen stellten. Als zentrales Instrument zur Steuerung des Green Deals wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) soll verlässliche Informationen bringen, wie die betroffenen Unternehmen ihre Klima-, Umwelt- und Sozialziele umsetzen. In ihren Nachhaltigkeitsberichten müssen die Unternehmen bis zu 1.200 Informationen erheben und bereitstellen.
Für viele Firmen, besonders kleine und mittelständische, ist die CSRD zu einem Monster aus Standards, Datenpunkten und Verfahren geworden. Es geht nicht allein um CO2-Emissionen, sondern auch um Lieferketten, soziale Aspekte, Governance und Risikoabschätzungen –und das entlang verschachtelter Wertschöpfungsketten. Die EU-Taxonomie kommt noch dazu, die neue Richtlinie zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten. Statt Innovation und Klimaschutz nach vorne zu bringen, droht der Green Deal zu einem Bürokratie-Monster zu werden, das nicht die Umwelt zerstört, sondern die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Während Mittelständler um Aufträge kämpfen, sitzen ihre Controller über hundertseitigen Nachhaltigkeitsberichten. Nicht, weil es die Kunden verlangen, sondern weil Brüssel es so will.
Jetzt rudert die EU-Kommission zurück. Im Februar 2025 hat sie einen Vorschlag, die so genannte Omnibus- Verordnung, unterbreitet, die eine Harmonisierung bestehender Richtlinien insbesondere zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten zum Ziel hat. Durch Vereinfachung und Fristverschiebungen von Berichterstattungspflichten der Unternehmen soll der Aufwand reduziert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu verbessern.
Doch für eine Entwarnung ist es zu früh. Die Omnibus-Verordnung ist nur ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Sie wirkt wie ein Notausgang, um das Gebäude der Nachhaltigkeitsregulierung nicht völlig im eigenen Labyrinth verschwinden zu lassen. Für viele Unternehmen bedeutet sie nur eine Atempause im Bürokratiedschungel.