Baustreitigkeiten sind nervenaufreibend, oftmals kompliziert und Gerichtsverfahren teuer und sehr langwierig. Das Kostenrisiko ist hoch und kaum sicher einschätzbar.
Vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle an immer größerer Bedeutung gewonnen. Die Erfolgsquote liegt bei 90 Prozent – egal ob öffentliche, gewerbliche oder private Bauherren beteiligt sind. Sie hilft kostenaufwendige und langwierige Bauprozesse zu vermeiden und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Einigung der Beteiligten wird niedergeschrieben und ist notfalls vollstreckbar wie ein Gerichtsurteil.
In der Regel kommen im Schlichtungsfall 800 bis 1.100 Euro auf die streitenden Parteien, also Auftraggeber und Auftragnehmer zu. Das ist konkurrenzlos günstig und entspricht einen Bruchteil der Kosten eines Gerichtsverfahrens.
Die Schlichtungsverfahren werden derzeit durchgeführt von den Vorsitzenden
- Rüdiger Hustedt, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
- Dirk Wichmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D.
Die Niedersächsische Bauschlichtungsstelle handelt absolut neutral. Neben dem Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN, der auch an der Gründung beteiligt war) sind unter anderem der Landesverband Haus & Grund Niedersachsen und die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Träger dieser Einrichtung.
Auch das Niedersächsische Justizministerium hat bei der Gründung beratend mitgewirkt und 2007 eine Vorreiterrolle für Streitbeilegungen übernommen: Sämtliche Bauverträge, die den Geschäftsbereich des Ministeriums betreffen, enthalten seitdem verbindliche Schlichtungsklauseln!
Interessierte erhalten im Internet unter Start - Bauschlichtungsstelle Niedersachsen weitere Informationen.
Für Rückfragen steht Ihnen auch RA Carsten Woll, Abteilung Wirtschafts- und Vergaberecht, zur Verfügung ( woll@bvn.de, Tel.: 0511 - 9 57 57 - 24).