Gutachten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer präsentiert – Halbierung der Steuersätze erhöht Neubautätigkeit um neun Prozent

G r u n d e r w e r b s t e u e r
Eine Halbierung der Grunderwerbsteuer würde die Zahl der Baugenehmigungen um fast zehn Prozent erhöhen. Dieser Effekt würde sich nachfolgend auch bei den Baufertigstellungen zeigen, wie das Gutachten des IW Köln „Auswirkungen einer Grunderwerbsteuersenkung auf die Neubaunachfrage“ aufzeigt.

Bedingt durch den Mix aus gestiegenen Zinsen, weggefallenen Förderungen und stark gestiegenen Baukosten ist die Neubaunachfrage bekanntlich deutlich gesunken. Die Zahl der Baugenehmigungen fällt weiterhin rasant, weshalb die von der Bundesregierung formulierten Neubauziele in immer weitere Ferne rücken. Bislang hat die Bundesregierung zur Stabilisierung der Neubaunachfrage im Wesentlichen eine Sonder-Abschreibung eingeführt, die aber vor allem für Kapitalanleger vorteilhaft ist. Selbstnutzer, auf die über 50 Prozent der Neubaunachfrage entfällt, werden dagegen nur durch Kreditprogramme unterstützt, die aber an hohe energetische Anforderungen geknüpft sind.

Ob im Sommer 2023 gemeinsam mit weiteren Akteuren der niedersächsischen Bau- und Immobilienwirtschaft gefordert („5 Offensiven für mehr Wohnungen in Niedersachsen“) oder mit Unterstützung von zahlreichen betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern am 1. März 2024 in Hannover; der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) drängt seit mehr als einem Jahr auf eine deutliche Ermäßigung der Grunderwerbsteuer.

Da  gemeinsam mit anderen Landesverbänden des Deutschen Baugewerbes sowie dem Zentralverband
Deutsches Baugewerbe (ZDB) in Auftrag gegebene Gutachten untermauert unsere Forderung und stellt einen positiven Effekt der Senkung der Grunderwerbsteuer auf die Neubauaktivität dar. Eine wissenschaftliche Erkenntnis, die so auch in Richtung der verantwortlichen niedersächsischen Landesregierung kommuniziert wird.

„Eine signifikante Absenkung der Grunderwerbsteuer würde die Neubautätigkeit und darüber die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum positiv beeinflussen. Das Gutachten untermauert somit eine seit langem bestehende Forderung der Bau- und Immobilienwirtschaft mit wissenschaftlichen Erkenntnissen“, sagt Matthias Wächter, Hauptgeschäftsführer des BVN. „Dass eine deutliche Reduzierung der Grunderwerbsteuer – trotz einem Mehr an Neubauaktivität mit der darüber generierten Grunderwerbsteuer – im Saldo zu einem Rückgang des Grunderwerbsteueraufkommens führen würde, war absehbar und muss abgewogen werden“, so Wächter ergänzend.

Neubau in Eigenregie kommt dem Land teurer zu stehen
Mit Blick auf Niedersachsen, sowie bei einer theoretischen Halbierung des Grunderwerbsteuersatzes auf 04 November 2024 DIE BAUSTELLE 2,5 Prozent, rechnet das Gutachten bei prognostizierten, um neun Prozent erhöhten Baufertigstellungszahlen, mit einem saldierten Rückgang des Grunderwerbsteueraufkommens in Höhe von 216 Mio. Euro pro Jahr. Die alternativen, theoretischen Kosten bei einer neunprozentigen Erhöhung der Baufertigstellungszahlen in Landesregie belaufen sich entsprechend des Gutachtens mit 725 Mio. Euro auf mehr als das Dreifache. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer die Nachfrage nach Neubauten und damit die Zahl der Fertigstellungen erheblich steigern würde. Neben den Effekten auf den Wohnungsneubau wären auch positive Nachfrageeffekte für den Bestandsmarkt erwartbar.

Wächter bringt es auf den Punkt: „Bereits in Anbetracht der heute existenten Möglichkeiten auf Landesebene fordern wir eine zeitnahe Reduzierung der Grunderwerbsteuer auf das gesetzlich beschriebene Mindestmaß von 3,5 Prozent. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Ermöglichung einer flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer im Verantwortungsbereich der Bundesländer muss konsequenterweise folgen. Die im Gutachten vernachlässigten Sekundäreffekte einer erhöhten Neubauaktivität würden die geringeren Grunderwerbsteuereinnahmen darüber hinaus sicherlich anteilig ausgleichen.“

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