Stand des Verfahrens und weiteres Vorgehen bei der Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft

Die Baustelle 01/2023
Trotz der Bemühungen aller Beteiligten an der Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft hat die Komplexität des Verfahrens immer wieder den erforderlichen Zeitaufwand erhöht. Darüber hinaus waren sich die Sozialpartner einig, dass die Qualität im Vordergrund steht und nicht der geplante zeitliche Rahmen.

Damit ergibt sich folgende weitere Planung: Im Bereich Ausbau müssen noch zwei Sitzungen mit den Sachverständigen des Berufs Trockenbaumonteur durchgeführt werden. Hier stehen Arbeiten am Ausbildungsrahmenplan für das 3. Ausbildungsjahr sowie zu den Prüfungsinhalten des Teiles 2 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) aus. Im Hochbau ist noch eine Sitzung für alle Hochbauberufe erforderlich. Dabei geht es zum einen um eine Abstimmung der Inhalte im 1. Ausbildungsjahr, nachdem die Inhalte für Tiefbau und Ausbau erarbeitet wurden. Zum anderen müssen mit den Sachverständigen des Hochbaus die Inhalte der Abschlussprüfung beziehungsweise des Teiles 1 der Prüfung (schriftlicher Teil) erörtert werden. Die erste Gesamtsitzung der Sachverständigen aller Berufe soll am 1. und 2. Februar 2023 in Bonn durchgeführt werden. Im Anschluss wird die Vorprüfung auf Rechtsförmlichkeit durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veranlasst. Die zweite Gesamtsitzung ist dann für April 2023 geplant. Die Rahmenlehrplanausschüsse der
Kultusministerkonferenz (Berufsschule) werden erst nach der zweiten Gesamtsitzung die Arbeiten an den Rahmenlehrplänen finalisieren können. Eine letzte Sitzung aller Rahmenlehrplanausschüsse wird voraussichtlich im April 2023 durchgeführt. Die Anhörung der Spitzenorganisationen ist für April/ Mai 2023 vorgesehen. Die erste gemeinsame Sitzung der Sachverständigen der Sozialpartner und der Sachverständigen der Rahmenlehrplanausschüsse der Kultusministerkonferenz zur Feststellung der Entsprechung der Inhalte von Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrplänen ist für Anfang Juni 2023 geplant. In der Folge würde die Gremienbefassung mit den Verordnungen und den Rahmenlehrplänen stattfinden (u. a. Hauptausschuss BiBB, Ständiger Unterausschuss, Bund- Länder-
Koordinierungsausschuss). Ziel ist die Gremienbefassung im Juni 2023.
Unter Berücksichtigung des Erlassverfahrens sollen die Verordnungen sowie die Rahmenlehrpläne im August 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Verordnung der Berufe der Bauwirtschaft würde dann zum 1. August 2024 in Kraft treten. Damit hätte die Ausbildungspraxis einen ausreichenden und notwendigen Vorlauf zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Ausbildungsverordnungen,

Quelle: ZDB

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