Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes Reinhard Quast hat die Aufgabe der Bauverbände einmal zutreffend dahingehend beschrieben, dass die Verbände dazu da seien, den baugewerblichen Betrieben die Existenz zu erleichtern. Mit Blick auf die vielen Gesetzge-bungsvorhaben der Europäischen Union hätte man ironisch hinzufügen mögen, dass zu diesem Zweck die Europäische Union erfunden wurde.
Jüngstes Beispiel für die Regelungswut der Brüsseler Bürokraten ist der Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Bauproduktenverordnung. Zweck der geltenden Verordnung ist es, harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauproduk-ten zu defi nieren und den grenzüberschreitenden Handel von Bauprodukten zu erleichtern. Sie richtet sich deshalb an Hersteller, die ihre Bauprodukte vermarkten. Nach dem neuen Vorschlag soll die Verordnung jedoch auch für Bauprodukte gelten, die auf der Baustelle zum sofortigen Einbau in Bau-werke hergestellt werden. Als Folge würden nahezu alle Baubetriebe unter den Anwendungsbereich der Bauproduktenverordnung fallen.
Nimmt ein Bauunternehmer zum Beispiel auf der Baustelle eine Veränderung an einem Bauprodukt vor, indem er es vor dem Einbau kürzt, schneidet der biegt, dann würden sich die Leistungen des Bauprodukts im Sinne der neuen Verordnung verändern. Dadurch bestünde die Gefahr, dass die Leistungserklärung des Produktherstellers nicht mehr zutreffend ist und stattdessen der Bauunternehmer dann ein Bauprodukt im Sinne der Bauproduktenver-ordnung hergestellt hätte. Nach der Logik des Kom-missionsvorschlags müsste dann der Bauunternehmer auch die Garantie dafür übernehmen, dass dieses „neue" Produkt den materiell-rechtlichen Anforde-rungen der Bauproduktenverordnung entspricht – mit allen damit verbundenen haftungsrechtlichen Risiken.
Dies muss verhindert werden. Der Baugewerbe-Verband hat deshalb die niedersächsischen Europa-Abgeordneten kontaktiert und sie gebeten, sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für die Strei-chung der umstrittenen Regelung einzusetzen. Wenn dies gelingt, dann hätte der Verband seinen Auftrag im Sinne der von ZDB-Präsident Quast angemahnten Existenzerleichterung für seine Baubetriebe erfüllt. Wir sind hoffnungsvoll und werden berichten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2023!