HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr "gefährlicher Abfall"

Der Bundesrat hat am 16. Dezember die seit Oktober bestehende Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen entsprechend der Abfallverzeichnisverordnung AVV als "gefährlicher Abfall" für zunächst ein Jahr ausgesetzt. Damit können diese Abfälle wieder als Baumischabfall entsorgt werden.

Es gab eine Dachinitiative des ZDH gemeinsam mit dem ZDB und weiteren Fachverbänden, den in der Umweltministerkonferenz Anfang Dezember gescheiterten Änderungsantrag der AVV, nun im Bundesrat zu behandeln. Der Bundesrat hat jetzt einem entsprechenden Antrag aus NRW mit großer Mehrheit zugestimmt.

In den kommenden Monaten soll eine entsprechende Regelung gefunden werden, die der umweltgerechten Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen Rechnung trägt, den Belangen der Bauwirtschaft gerecht wird und Rechtssicherheit bietet.

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