BVN Position zum Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

- Vorschläge zum Bauvertragsrecht verbesserungswürdig

- Regelung zu Aus- und Einbaukosten separat beschließen

Die Bundesregierung hat – dem Vorschlag des Bundesjustizministeriums folgend – in ihrem Gesetzentwurf zwei Themen miteinander verknüpft, die in keiner Verbindung miteinander stehen: Die kaufrechtliche Mängelhaftung (Aus- und Einbaukosten) und die Vorschläge zur Reform des Bauvertragsrechts. Wir fordern nach wie vor, die Vorschläge zu den Aus- und Einbaukosten von den Vorschlägen zur Reform des Bauvertragsrechts abzutrennen und separat zu behandeln. Für die Aus- und Einbaukosten liegt eine gute Grundlage für eine gesetzliche Regelung vor, die nur noch weniger Änderungen bedarf. Mit Blick auf die Reform des Bauvertragsrechts sind hingegen noch viele Fragen ungeklärt und konträre Positionen abzustimmen.

Zwar begrüßen wir, dass die Bundesregierung die Kritik der Bauwirtschaft am Referentenentwurf ernst genommen und einige für die Bauunternehmen besonders nachteilige Regelungen gestrichen oder abgemildert hat. Verbesserungsbedürftig sind jedoch nach wie vor insbesondere die zentralen Regelungen zu den Anordnungsrechten des Bauherrn und deren Vergütungsfolge, die für die Praxis von überragender Bedeutung sind. Trotz der im Gesetzentwurf enthaltenen Verbesserungen müssen die Vorschläge zum Bauvertragsrecht daher aus Sicht der Bauwirtschaft überarbeitet werden. Sie dürfen nicht zu Lasten der Bauunternehmer über die Vorgaben des Koalitionsvertrags (Verbraucherschutz im Bauvertragsrecht) hinausgehen.

Deswegen müssen die Vorschläge zu den Aus- und Einbaukosten von den Vorschlägen zur Reform des Bauvertragsrechts abgetrennt und separat behandelt werden. Andernfalls droht die Umsetzung des für die Praxis bedeutsamen Gesetzesvorhabens zu den Aus- und Einbaukosten durch die Verknüpfung mit der umstrittenen Reform des Bauvertragsrechts zu scheitern.

Gesamte BVN-Position

Registrierte Mitglieder erhalten Zugriff auf detaillierte Informationen und Dokumente.

Eingeloggt bleiben

Als registriertes Mitglied des BVN stehen Ihnen weitere Informationen und Downloads zur Verfügung.