Mitgliederversammlung

des niedersächsischen Baugewerbe-Verband

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsinnungen und der Einzelmitglieder. Die BVN-Mitglieder sind entsprechend ihrem Beitragsaufkommen vertreten. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des BVN, soweit sie nicht vom Vorstand oder den Ausschüssen wahrzunehmen sind.


Aufgaben:

  • Annahme, Ablehnung und Kündigung von Tarifverträgen
  • Feststellung des Haushaltsplanes und die Genehmigung von Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind
  • Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
  • Wahl des Vorstandes und der Mitglieder der Ausschüsse sowie der Vertreter zum ZDB
  • Festsetzung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen des Landesinnungsverbandes
  • Beschlussfassung über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft beim Bundesverband

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